TABAK Steuerberatung — Krypto-Steuerberatung Mannheim 0621 702 894 50 Kosten kalkulieren
Krypto-Steuerberatung · Mannheim & bundesweit digital

Krypto-Steuern vom Steuerberater.
Bitcoin, Staking & DeFi — prüfungsfest erklärt.

Coins getauscht, Rewards kassiert, Gewinne realisiert? Spätestens mit dem BMF-Schreiben vom März 2025 und den DAC8-Meldepflichten ab 2026 gehört Krypto sauber in die Steuererklärung. Wir machen aus Ihrem Wallet-Verlauf eine prüfungsfeste Anlage SO — als Steuerberatungskanzlei mit Berufshaftpflicht und Verschwiegenheit.

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Kosten transparent nach StBVVHaltefrist- & Freigrenzen-CheckDiskret & digitalAuch Nacherklärung
Schritt 1 von 3 — Ihr Krypto-Profil
Gut zu wissenLiegt mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf, ist Ihr Gewinn komplett steuerfrei (§ 23 EStG). Wir prüfen Ihre Haltefristen — oft ist weniger steuerpflichtig, als Sie denken.
Auch ältere Jahre offen?Noch nicht erklärte Vorjahre holen wir diskret per Nacherklärung oder strafbefreiender Selbstanzeige nach — solange die DAC8-Daten noch nicht beim Finanzamt sind.
Schritt 2 von 3 — Ihr Jahr in Zahlen
StBVV-Orientierung für Ihre Krypto-Gewinnermittlung490 – 900 €
Einmalig für das Steuerjahr, zzgl. USt.Mittelwert ≈ 700 €
Basis: § 27 StBVV (1/20–12/20 der Tabelle A) nach Gegenstandswert und Aufwand.
Schritt 3 von 3 — Ihr Festpreis-Angebot
… oder direkt anrufen: 0621 702 894 50

Unverbindliche Orientierung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), zzgl. USt. Die Einkommensteuererklärung selbst wird nach § 24 StBVV gesondert berechnet; bei sehr großen Datenmengen kommt die Zeitgebühr nach § 13 StBVV (16,50–41 € je ¼ Stunde) hinzu. Ihr verbindliches Festpreis-Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch. Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Angebotserstellung (Datenschutz).

Abgerechnet wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) — gesetzlich geregelt und transparent statt Fantasiepreis. Verschwiegenheit inklusive: Wir sind Berufsgeheimnisträger.

01Warum Krypto-Steuern anders sind

Ihre Börse kennt Ihre Trades. Ihr Finanzamt bald auch.

Krypto-Besteuerung ist kein Nischenthema mehr: Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 regelt die Ertragsbesteuerung von Kryptowerten detailliert — inklusive Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Wer seine Transaktionshistorie nicht lückenlos vorlegen kann, riskiert die Schätzung durch das Finanzamt. Und mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (DAC8) melden Börsen und Broker ab dem Meldezeitraum 2026 Nutzer- und Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern.

Unser Ansatz: Wir bereiten Ihre Trades aus allen Börsen und Wallets prüfungsfest auf — FIFO-Verbrauchsfolge, Haltefristen, Freigrenzen — und bringen das Ergebnis als Anlage SO in Ihre Steuererklärung. Abgerechnet wird transparent nach StBVV, beraten wird persönlich: von der Steuerberatungskanzlei TABAK an der Mannheimer Augustaanlage, mit Berufshaftpflicht und Verschwiegenheit.

02Krypto-Eckwerte 2026

Drei Zahlen, die jeder Krypto-Anleger kennen muss.

12 MonateHaltefrist — dann steuerfrei

Liegt mehr als ein Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung, ist der Gewinn komplett steuerfrei (§ 23 EStG). Jeder Tausch und jede Zahlung mit Krypto zählt dabei als Veräußerung.

Wir prüfen jede Position auf die Frist
1.000 €Freigrenze pro Jahr

Bleibt Ihr Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften darunter, fällt keine Steuer an. Schon 1 € darüber macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig — zum persönlichen Steuersatz.

Freigrenze, kein Freibetrag — der Unterschied kostet
2026DAC8: Börsen melden ans Finanzamt

Krypto-Dienstleister erfassen ab 2026 Nutzer- und Transaktionsdaten und melden sie erstmals bis 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern.

Nacherklärung wirkt nur vor der Entdeckung

Dazu: Staking- und Lending-Rewards sind bei Zufluss steuerpflichtig (§ 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze 256 €/Jahr). Alle Werte laufend gegen BMF-Schreiben und Gesetzestext geprüft.

03Leistungsumfang

Vom Wallet-Export bis zum Steuerbescheid.

Krypto-Steuerberatung komplett — für HODLer, Trader und alles dazwischen:

Steuerreport & Datenaufbereitung

CSV- und API-Exports aller Börsen und Wallets zusammenführen, FIFO-Verbrauchsfolge anwenden, Lücken schließen — lückenlos, wie es das BMF verlangt.

Haltefrist- & Freigrenzen-Check

Jede Position auf die 12-Monats-Frist und die 1.000-€-Freigrenze geprüft — damit Sie keinen steuerfreien Gewinn versteuern.

Anlage SO & Steuererklärung

Private Veräußerungsgeschäfte sauber erklärt und in Ihre Einkommensteuererklärung eingebunden — nach §§ 24, 27 StBVV.

Staking, Lending & Airdrops

Rewards zum Zuflusszeitpunkt bewertet (§ 22 Nr. 3 EStG), 256-€-Freigrenze genutzt, Anschaffungswerte für spätere Verkäufe dokumentiert.

Mining & Gewerblichkeit

Privat oder gewerblich? Wir prüfen die Einordnung — bevor Gewerbesteuer und Buchführungspflichten Sie überraschen.

Verlustverrechnung

Realisierte Verluste mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, vor- und zurücktragen — oft der schnellste Steuerspareffekt.

Nacherklärung & Selbstanzeige

Alte Jahre diskret nachholen: vollständige Nacherklärung oder strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) — bevor DAC8-Daten beim Finanzamt liegen.

Auskunftsersuchen & Prüfung

Post vom Finanzamt wegen Krypto? Wir antworten fristgerecht, liefern die Daten in der richtigen Form und führen die Gespräche.

04Steuerlogik auf einen Blick

Der Kalkulator fragt nach Ihrem Profil — weil steuerlich nicht jeder Klick gleich ist.

Haben Sie oben bemerkt, dass der Kalkulator mit Ihrem Profil mitdenkt? Genau diese Unterscheidung macht die Krypto-Besteuerung aus: Kaufen und Halten ist nach zwölf Monaten steuerfrei — jeder Tausch, jeder Verkauf, jede Zahlung binnen Jahresfrist ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG.

Und die Sonderfälle: Staking- und Lending-Rewards sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, Mining kann gewerblich werden, und für NFTs enthält das BMF-Schreiben von 2025 bewusst keine Regelung — hier zählt die dokumentierte Einzelfallprüfung.

Die Tabelle rechts zeigt die wichtigsten Vorgänge im Überblick — maßgebend ist immer der Einzelfall, den wir beim Onboarding prüfen.

Was ist steuerlich was?
  • Kauf mit Euronicht steuerbar
  • Verkauf nach über 12 Monatensteuerfrei
  • Verkauf binnen 12 Monaten§ 23 EStG
  • Coin-zu-Coin-Tausch, Zahlung mit KryptoVeräußerung
  • Staking-/Lending-Rewards§ 22 Nr. 3 EStG
  • Freigrenzen1.000 € / 256 €
Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — nicht mit der Abgeltungsteuer. Maßgebend ist der Einzelfall.
05So läuft es ab

Vom Wallet-Chaos zur fertigen Erklärung — in vier Schritten.

SCHRITT 1

Kalkulieren & anfragen

Kosten-Orientierung oben ausrechnen, Angebot anfordern — Rückmeldung werktags binnen 120 Minuten, Erstgespräch kostenlos.

SCHRITT 2

Daten einsammeln

Sie liefern CSV-Exports oder API-Zugänge Ihrer Börsen und Wallets — wir sagen Ihnen genau, wo Sie was herunterladen.

SCHRITT 3

Steuerreport abstimmen

Wir führen alles zusammen, prüfen Haltefristen und Freigrenzen und stimmen den Report mit Ihnen ab — Position für Position nachvollziehbar.

SCHRITT 4

Erklärung & Bescheid

Anlage SO und Steuererklärung gehen ans Finanzamt, den Bescheid prüfen wir — und legen bei Fehlern Einspruch ein.

Fatma Tabak-Özkul — Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung Mannheim
Fatma Tabak-Özkul — Steuerberaterin, Kanzleiinhaberin
06Ihre Ansprechpartnerin

Fatma Tabak-Özkul — Krypto ist bei uns Chefsache.

Mein Name ist Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung in Mannheim. Krypto-Fälle laufen bei uns nicht nebenher: Haltefristen, Staking-Zuflüsse und Nacherklärungen sind bei uns strukturierte Verfahren — keine Bauchentscheidungen.

Und weil Krypto oft Vermögensfragen berührt, sitzt die Antwort auf die nächste Frage gleich mit am Tisch: Verlustverrechnung, Schenkung an Kinder, Betriebsvermögen. Alles unter Verschwiegenheitspflicht — diskreter als jede Plattform. Wenn Sie anfragen, melden wir uns persönlich, werktags in der Regel binnen 120 Minuten.

07Region & digital

Krypto-Steuerberatung in Mannheim, der Rhein-Neckar-Region — und bundesweit digital.

Kanzleisitz Augustaanlage 33, Mannheim. Krypto-Mandate laufen bei uns vollständig digital — persönliche Termine in der Kanzlei sind jederzeit möglich:

08Häufige Fragen

Krypto & Steuern — kurz beantwortet.

Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?
In zwei Fällen: Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn komplett steuerfrei (§ 23 EStG). Und bleibt Ihr Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 € im Kalenderjahr, greift die Freigrenze. Achtung: Schon 1 € darüber macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig — mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht mit der Abgeltungsteuer.
Zählt ein Tausch von Coin zu Coin als Verkauf?
Ja. Jeder Tausch — etwa Bitcoin gegen Ethereum — ist steuerlich eine Veräußerung des hingegebenen Coins, genauso wie das Bezahlen mit Krypto. Innerhalb der Jahresfrist entsteht dabei ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust, auch wenn nie Euro geflossen sind.
Wie werden Staking und Lending besteuert?
Rewards aus Staking und Lending sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und beim Zufluss mit dem Marktwert steuerpflichtig — hier gilt eine Freigrenze von 256 € pro Jahr. Die Haltefrist der eingesetzten Coins bleibt bei einem Jahr; das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 erlaubt beim passiven Staking aus Vereinfachungsgründen den Zeitpunkt des Claimings als Zuflusszeitpunkt.
Erfährt das Finanzamt von meinen Krypto-Geschäften?
Ja, zunehmend automatisch: Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (DAC8) müssen Krypto-Börsen und Broker ab dem Meldezeitraum 2026 Nutzer- und Transaktionsdaten erfassen und bis 31. Juli 2027 erstmals an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Schon heute laufen Sammelauskunftsersuchen an Börsen. Wer Gewinne bisher nicht erklärt hat, sollte handeln, bevor die Daten fließen.
Ich habe ältere Jahre nicht erklärt — was jetzt?
Dann ist eine Nacherklärung oder eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) der sichere Weg — sie wirkt aber nur, solange die Tat nicht entdeckt ist. Mit den DAC8-Meldungen ab 2026 schließt sich dieses Fenster. Wir prüfen diskret und unter Verschwiegenheitspflicht, welche Jahre betroffen sind, und erstellen die vollständige Nacherklärung.
Was kostet die Krypto-Steuerberatung?
Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab: Die Ermittlung Ihrer Krypto-Einkünfte kostet 1/20 bis 12/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (§ 27 StBVV), die Einkommensteuererklärung 1/10 bis 6/10 (§ 24 StBVV) — abhängig von Gegenstandswert und Aufwand. Der Kalkulator oben zeigt Ihre persönliche Orientierungsspanne; das verbindliche Festpreis-Angebot gibt es nach dem kostenlosen Erstgespräch.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Die vollständige Transaktionshistorie aller Börsen und Wallets — als CSV-Export oder API-Zugriff, dazu Angaben zu Staking, Lending und Airdrops. Das BMF verlangt lückenlose Aufzeichnungen; fehlende Daten darf das Finanzamt schätzen. Die Aufbereitung übernehmen wir und stimmen den fertigen Steuerreport mit Ihnen ab.

Ab 2026 melden die Börsen ans Finanzamt: Kommen Sie Ihrem Bescheid zuvor.

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09Kontakt

Sprechen wir über Ihre Coins — diskret.

Krypto-steuerberater-mannheim.de ist ein Service der TABAK Steuerberatung, Mannheim.

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