Coins getauscht, Rewards kassiert, Gewinne realisiert? Spätestens mit dem BMF-Schreiben vom März 2025 und den DAC8-Meldepflichten ab 2026 gehört Krypto sauber in die Steuererklärung. Wir machen aus Ihrem Wallet-Verlauf eine prüfungsfeste Anlage SO — als Steuerberatungskanzlei mit Berufshaftpflicht und Verschwiegenheit.
Kosten in 60 Sekunden kalkulieren »Unverbindliche Orientierung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), zzgl. USt. Die Einkommensteuererklärung selbst wird nach § 24 StBVV gesondert berechnet; bei sehr großen Datenmengen kommt die Zeitgebühr nach § 13 StBVV (16,50–41 € je ¼ Stunde) hinzu. Ihr verbindliches Festpreis-Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch. Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Angebotserstellung (Datenschutz).
Abgerechnet wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) — gesetzlich geregelt und transparent statt Fantasiepreis. Verschwiegenheit inklusive: Wir sind Berufsgeheimnisträger.
Krypto-Besteuerung ist kein Nischenthema mehr: Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 regelt die Ertragsbesteuerung von Kryptowerten detailliert — inklusive Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Wer seine Transaktionshistorie nicht lückenlos vorlegen kann, riskiert die Schätzung durch das Finanzamt. Und mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (DAC8) melden Börsen und Broker ab dem Meldezeitraum 2026 Nutzer- und Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern.
Unser Ansatz: Wir bereiten Ihre Trades aus allen Börsen und Wallets prüfungsfest auf — FIFO-Verbrauchsfolge, Haltefristen, Freigrenzen — und bringen das Ergebnis als Anlage SO in Ihre Steuererklärung. Abgerechnet wird transparent nach StBVV, beraten wird persönlich: von der Steuerberatungskanzlei TABAK an der Mannheimer Augustaanlage, mit Berufshaftpflicht und Verschwiegenheit.
Liegt mehr als ein Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung, ist der Gewinn komplett steuerfrei (§ 23 EStG). Jeder Tausch und jede Zahlung mit Krypto zählt dabei als Veräußerung.
Wir prüfen jede Position auf die FristBleibt Ihr Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften darunter, fällt keine Steuer an. Schon 1 € darüber macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig — zum persönlichen Steuersatz.
Freigrenze, kein Freibetrag — der Unterschied kostetKrypto-Dienstleister erfassen ab 2026 Nutzer- und Transaktionsdaten und melden sie erstmals bis 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern.
Nacherklärung wirkt nur vor der EntdeckungDazu: Staking- und Lending-Rewards sind bei Zufluss steuerpflichtig (§ 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze 256 €/Jahr). Alle Werte laufend gegen BMF-Schreiben und Gesetzestext geprüft.
Krypto-Steuerberatung komplett — für HODLer, Trader und alles dazwischen:
CSV- und API-Exports aller Börsen und Wallets zusammenführen, FIFO-Verbrauchsfolge anwenden, Lücken schließen — lückenlos, wie es das BMF verlangt.
Jede Position auf die 12-Monats-Frist und die 1.000-€-Freigrenze geprüft — damit Sie keinen steuerfreien Gewinn versteuern.
Private Veräußerungsgeschäfte sauber erklärt und in Ihre Einkommensteuererklärung eingebunden — nach §§ 24, 27 StBVV.
Rewards zum Zuflusszeitpunkt bewertet (§ 22 Nr. 3 EStG), 256-€-Freigrenze genutzt, Anschaffungswerte für spätere Verkäufe dokumentiert.
Privat oder gewerblich? Wir prüfen die Einordnung — bevor Gewerbesteuer und Buchführungspflichten Sie überraschen.
Realisierte Verluste mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, vor- und zurücktragen — oft der schnellste Steuerspareffekt.
Alte Jahre diskret nachholen: vollständige Nacherklärung oder strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) — bevor DAC8-Daten beim Finanzamt liegen.
Post vom Finanzamt wegen Krypto? Wir antworten fristgerecht, liefern die Daten in der richtigen Form und führen die Gespräche.
Haben Sie oben bemerkt, dass der Kalkulator mit Ihrem Profil mitdenkt? Genau diese Unterscheidung macht die Krypto-Besteuerung aus: Kaufen und Halten ist nach zwölf Monaten steuerfrei — jeder Tausch, jeder Verkauf, jede Zahlung binnen Jahresfrist ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG.
Und die Sonderfälle: Staking- und Lending-Rewards sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, Mining kann gewerblich werden, und für NFTs enthält das BMF-Schreiben von 2025 bewusst keine Regelung — hier zählt die dokumentierte Einzelfallprüfung.
Die Tabelle rechts zeigt die wichtigsten Vorgänge im Überblick — maßgebend ist immer der Einzelfall, den wir beim Onboarding prüfen.
Kosten-Orientierung oben ausrechnen, Angebot anfordern — Rückmeldung werktags binnen 120 Minuten, Erstgespräch kostenlos.
Sie liefern CSV-Exports oder API-Zugänge Ihrer Börsen und Wallets — wir sagen Ihnen genau, wo Sie was herunterladen.
Wir führen alles zusammen, prüfen Haltefristen und Freigrenzen und stimmen den Report mit Ihnen ab — Position für Position nachvollziehbar.
Anlage SO und Steuererklärung gehen ans Finanzamt, den Bescheid prüfen wir — und legen bei Fehlern Einspruch ein.
Mein Name ist Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung in Mannheim. Krypto-Fälle laufen bei uns nicht nebenher: Haltefristen, Staking-Zuflüsse und Nacherklärungen sind bei uns strukturierte Verfahren — keine Bauchentscheidungen.
Und weil Krypto oft Vermögensfragen berührt, sitzt die Antwort auf die nächste Frage gleich mit am Tisch: Verlustverrechnung, Schenkung an Kinder, Betriebsvermögen. Alles unter Verschwiegenheitspflicht — diskreter als jede Plattform. Wenn Sie anfragen, melden wir uns persönlich, werktags in der Regel binnen 120 Minuten.
Kanzleisitz Augustaanlage 33, Mannheim. Krypto-Mandate laufen bei uns vollständig digital — persönliche Termine in der Kanzlei sind jederzeit möglich:
Krypto-steuerberater-mannheim.de ist ein Service der TABAK Steuerberatung, Mannheim.
TABAK Steuerberatung · Augustaanlage 33 · 68165 Mannheim
Montag bis Freitag 08:00–17:00 Uhr · Alle Leistungen der Kanzlei →